Das Modul BKF Haarentfernung mit Laser vermittelt die behandlungsspezifischen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des hierzu nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlung gemäss V-NISSG. 

Kosten für das Modul inkl. Prüfungsgebühren:
CHF 1500.- (SGMK-Mitglieder oder Besitzer*innen eines Promo-Codes / CHF 2250.- (andere).

Um sich anzumelden klicken Sie bitte auf die gelbe Schaltfläche «Jetzt Anmelde-Code anfordern» und laden Sie dann die benötigten Dokumente (Pass/ID und Kopie EFZ) hoch. Nach Überprüfung Ihrer Dokumente erhalten Sie innert 72 Std. (SGMK-Mitglieder oder Besitzer*innen eines Promo-Codes) oder 15 Arbeitstagen (andere) einen persönlichen Anmelde-Code und können Ihre Platzreservation am von Ihnen bevorzugtem Ausbildungsort vornehmen. Klicken Sie dafür einfach auf das Bild des gewünschten Ortes, wählen Sie Ihr Wunschdatum aus und reservieren Sie sich Ihren Platz mit der Eingabe des Codes. 

Voraussetzung für den Besuch des Moduls BKF Haarentfernung mit Laser sind:
  • die erfolgreiche Absolvierung des Moduls Grundlagen ohne Voraussetzungen
    oder 
    die erfolgreiche Absolvierung des verkürzten Moduls Grundlagen EFZ
    oder 
    die erfolgreiche Absolvierung des verkürzten Moduls Grundlagen FA/HFP 
  • der erfolgreiche Abschluss des Moduls Technologien
oder
  • erfolgreicher Abschluss einer beliebigen anderen Sachkunde
Wichtig:
  • Für die praktische Prüfung muss ein Model organisiert werden
  • Zusätzlich müssen Kandidaten*innen, um die Sachkunde zu erlangen, mindestens zwei praktische Behandlungen unter fachmännischer Aufsicht ausserhalb des betreffenden Moduls BKF durchführen oder durchgeführt haben.* Die Prüfungsstelle SGMK und ihre Ausbildungspartner bieten solche Ausbildungen an. Kosten: Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Modul gegenseitig CHF 125.– pro Person; Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Model CHF 175.–.
*Folgende Erleichterungen gelten: Erfahrene Personen mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der angestrebten Sachkunde und eidg. Abschluss in der Kosmetik, die der Prüfungsstelle drei durchgeführte Behandlungen anhand von Kundendossiers nachweisen können, müssen die zwei obligatorischen praktischen Behandlungen nicht machen, sofern alle Kundendossiers den Anforderungen des praktischen Teils der Ausbildungspläne des Moduls und den Anforderungen der Prüfungsstelle SGMK genügen.