Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Ultraschall
Einzelne Behandlungen nutzen unter anderem Laserstrahlung oder Licht. Sie bergen Risiken für das Gewebe. Seit dem 1. Juni 2019 regeln deshalb ein Gesetz und eine Verordnung die Behandlungen mit Strahlung und Schall.
Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe grossen Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen festgesetzt, welche in den untenstehenden Kapiteln aufgeführt sind. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.
Ausbildung zur Sachkunde
Ausbildungsinstitute können vermutlich ab April 2022, sofern das Gesetz formell vom Bundesrat unterzeichnet wurde, die ersten Ausbildungen zur Sachkunde anbieten. Wir sind guter Dinge, dass dies auch die SGMK betrifft, da unser Gesuch sehr gut bewertet wurde. Sobald uns die Ernennung zur Prüfungsstelle Sachkunde V-NISSG erteilt wird, werden wir sofort informieren und die ersten Kursdaten ausschreiben.
Sachkundenachweise
Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.
Es gibt dabei sieben verschiedene Sachkundenachweise, die erworben werden können (Tab. 1). Eine Trägerschaft, bestehend aus sechs betroffenen Verbänden[1], hat die Ausbildungspläne und die Prüfungsinhalte für die Ausbildung und die Prüfung für diese Sachkundenachweise erarbeitet.
Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und befähigen diese oder diesen dazu, die aufgeführten Behandlungen auszuführen.
[1] Association Suisse des Esthéticiennes avec Certificat Fédéral de Capacité ASE CFC, Association Suisse des Esthéticiennes Propriétaires d'Instituts de beauté ASEPIB, TCM Fachverband Schweiz TCM-FVS, Schweizerische Gemeinschaft für medizinische Kosmetik SGMK, Schweizerischer Podologen-Verband SPV / OPS, Verband schweizerischer Berufstätowierer VST
Aufbau der Sachkundenachweise
Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und fünf verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten.
Es gibt dabei je nach Vor- und Ausbildung zwei Wege, einen Sachkundenachweis zu erlangen.
Weg 1 ist an alle Personen gerichtet, welche über keine Ausbildung als Kosmetiker*in EFZ, FA oder HFP verfügen, oder keine Dermapigmentologen*innen mit höherer Berufsbildung sind. Hier muss als erstes das Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann das Modul Technologien besucht werden und nach erfolgreichem Abschluss die Module für behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF). Mit bestandener Prüfung eines Moduls BFK wird der jeweilige Sachkundenachweis erworben.
Weg 2 richtet sich an Kosmetiker*innen EFZ, FA oder HFP sowie Dermapigmentologen*innen mit höherer Berufsbildung. Diese können das Modul Grundlagen in einer verkürzten Version absolvieren (1,5 Tage mit EFZ/1 Tag mit FA/HFP) und davor oder danach das Modul Technologien besuchen. Nach erfolgreichem Abschluss Grundlagen verkürzt und Modul Technologien können die Module für behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) besucht werden. Mit bestandener Prüfung eines Moduls BFK wird der jeweilige Sachkundenachweis erworben.
Die Ausbildungsdauer bewegt sich je nach Ausbildungsweg und den zu erwerbenden Sachkundenachweisen ungefähr zwischen 6 und 17 Tagen.
Die Module
Die detailierten Beschriebe der Module und Inhalte sind beim jeweiligen Titel verlinkt.
Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäss V-NISSG wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägeln und Gewebe.
Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG zugrunde liegen. Das Modul Technologien beinhaltet zwei Teile: Teil 1 Optische Strahlung (Laser und IPL), welcher von allen besucht werden muss und Teil 2: Radiofrequenz, Niederfrequenz, Ultraschall, Stosswelle und Kryolipolyse, welcher von allen ausser von Podologinnen und Podologen sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteuren besucht werden muss.
Module Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF)
Das Modul BKF kann je nach Voraussetzungen der auszubildenden Person pro Sachkundenachweis in regulärer oder erweiterter Form angeboten werden.
Während die Module Grundlagen und Technologien für alle SN gleich sind, vermitteln die Module BKF behandlungsspezifische praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäss V-NISSG. Es gibt insgesamt sieben Module, die alle Behandlungen abdecken und von einer Prüfungsstelle angeboten werden.
Das Modul BKF regulär richtet sich an alle Personen ohne Vorbildung, an Personen, die nicht den Gruppen B-F gemäss Tabelle 2 angehören sowie an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis gemäss den Regeln des Prüfungsreglements der Trägerschaft erlangt haben. Module BKF regulär sind nur für kosmetische Behandlungen möglich.
Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM können den Sachkundenachweis in einer verkürzten Ausbildung erwerben (Weg 2 Abbildung 1). Dieses Modul wird zusätzlich zu den Inhalten des regulären Moduls durch einzelne Bereiche des Moduls Grundlagen sowie einem Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen erweitert. Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt in das Modul Technologien einsteigen. Nach absolviertem Modul Technologie müssen sie das Modul BKF erweitert besuchen.
Das Modul BKF erweitert enthält zusätzlich zu den Inhalten des Moduls BKF regulär das Modul Grundlagen in abgekürzter Form. Personen mit EFZ-Abschluss besuchen ein etwas verlängertes erweitertes BKF. Die Prüfung ist inhaltlich und auch von der Dauer her für alle Absolventen derselben Fachrichtung gleich. Die minimale Länge der Ausbildungen und der Prüfungen ist festgelegt.